Den Fall kennt jeder Einrichtungsleiter und jede leitende Pflegefachkraft: Ein neuer Bewohner ist eingezogen und obwohl die Einrichtung seit geraumer Zeit ohnehin nur noch Schwerlastbetten bis 250 kg nebst Verlängerung vorhält, wird deutlich, dass es im konkreten Fall nicht um eine Bettverlängerung sondern um eine Bettverbreiterung gehen muss, damit die Pflegekräfte ihre Arbeit verrichten können und sich der Bewohner in seinem Bett bewegen kann. Schnell wird klar: Hier muss ein Spezialbett her. Und ebenso rasch stellt sich die Frage: Wer ist eigentlich zuständig dafür? Zahlt die Krankenkasse des Bewohners ein ärztlich verordnetes "extrabreites" Spezialbett oder ist die Anschaffung Aufgabe des ...