Text: Axel Förster und Thomas Däderich Eines können wir vorwegnehmen: Der Satz "Ich muss immer reanimieren" ist so nicht richtig und wird der nicht ganz einfachen Lage nicht gerecht. Die immer wieder geäußerte Meinung, nicht zu reanimieren würde eine Straftat der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) darstellen, ist in ihrer so pauschalen Aussage nicht zutreffend. Problematisch ist diese Frage, da dem Wunsch nach Helfen eben auch die berechtigte Befürchtung vieler Pflegekräfte entgegensteht, durch die Durchbrechung eines natürlichen Todesvorganges ungewollt ein Pflegeopfer zu produzieren. Denn das, darüber dürfte Einigkeit ...