CAREkonkret
- 06.11.2020
| Hinrich Christophers
| HEIME
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)
Taschengeld ist auch im Pflegeheim pfändbar
Von Hinrich Christophers Karlsruhe// Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich in der Beschlussentscheidung vom 30. April 2020 (Az. VII ZB 82/17) mit der Frage, ob und wenn ja, in welcher Höhe das Taschengeld von Pflegeheimbewohnern pfändbar ist. In dem Fall ging es um einen überschuldeten Bewohner aus Recklinghausen. Der Mann bezog Sozialhilfe. Der Einrichtungsträger zweigte für den Bewohner monatlich 100 Euro auf dessen Taschengeldkonto ab. Auf diesen Betrag wollten nun Gläubiger pfändungsweise zugreifen. Das Landgericht Bochum hatte dies noch abgelehnt. Dem widersprach jedoch der Bundesgerichtshof: Die monatlich eingehenden Geldbeträge sind nach den Feststellungen des Gerichts insoweit pfändbar, als sie ...