Lösung: Das erste Mittel der Wahl ist in vielen Einrichtungen das Holen aus dem Frei. Häufig wird noch IT-gestützt geprüft, welcher Mitarbeitende Minusstunden hat. Das dieses Kriterium dann zur Ablehnung dringend benötigter Arbeitszeitkonten führt, sei am Rande bemerkt. Die Zahlung einer Prämie für das Einspringen an einem freien Tag war bisher überwiegend eine freiwillige Arbeitgeberleistung oder in einer Betriebsvereinbarung verankert. Einige Tarifverträge sehen bereits die Zahlung einer Prämie für das Holen aus dem Frei vor. Aktuelles Beispiel sind die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (AVR.DD) vom 17. Juni 2020, die hierfür 60 Euro vorsehen. Dies kann einerseits als überfälliger Hygienefaktor ...