Spätestens mit der Einführung der Tariftreuepflicht sind die oftmals pauschal verhandelten Vergütungsvereinbarungen nicht mehr auskömmlich. Um weiterhin die Versorgung der Pflegebedürftigen sicherstellen zu können, bedarf es auskömmlicher Pflegesätze. Diese können oftmals nur in Einzelverhandlungen mit den Kostenträgern erzielt werden. In vielen Bundesländern sind Einzelverhandlungen nur im SGB XI möglich. Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Fallstricken, die es zu umgehen gilt. Wie man Vergütungsverhandlungen ambulant selber vorbereiten und sicher durchführen kann, erläutert Michael Küppers, Inhaber von 361º Coaching & Beratung an drei Terminen in diesem Jahr: am 5. März in Düsseldorf, am 15. Mai in Hannover und am 8. März ...