INTERVIEW: FRIEDERIKE GEISLER Frau Hons, welchen rechtlichen Hintergrund haben die Empfehlungen der Pflegesatzkommission? Nach § 86 SGB XI können die Pflegesatzkommissionen, die auf Landesebene aus Vertretern der Landesverbände der Pflegekassen, der Sozialhilfeträger und der Einrichtungsträgerverbände bestehen, Rahmenvereinbarungen und Empfehlungen zur Vorbereitung, zum Beginn und zum Verfahren von Vergütungsvereinbarungen sowie zu Verfahrensunterlagen vereinbaren. Die Kommissionen können nach der Übergangsregelung für die stationäre Pflege in § 93c des PSG II insbesondere das Nähere für ein vereinfachtes Verfahren zur Überleitung sowie einen angemessenen Zuschlag für die voraussichtlichen Kostensteigerungsraten bestimmen. Handelt es sich tatsächlich um eine Empfehlung oder ...