CAREkonkret
- 27.05.2016
| STEPHAN PORTEN
| HEIME
Nach Heimdurchsuchung: Was ist erlaubt und was nicht bei der Beschäftigung von Selbstständigen im Pflegeheim?
Ohne Freelancer geht es oft nicht
VON STEPHAN PORTEN Kiel Ende April hat die Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein und in anderen Bundesländern Altenpflegeheime durchsuchen lassen. Die Rede ist von rund 250 Einrichtungen, die im Rahmen der sogenannten "Operation Bernstein" Besuch von der Polizei und vom Zoll erhalten haben. Es geht um vermeintlich nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge für externe Pflegekräfte. Die Durchsuchungen sind im Rahmen von Ermittlungen gegen mehrere Personalagenturen erfolgt. Von diesen hatten die Heime externe Pflegekräfte angefordert. Dies geschah in einer Form, die stark einer Arbeitnehmerüberlassung ähnelt, ohne dass die vermeintlichen Zeitarbeitskräfte dann auch bei der Agentur wirklich angestellt waren. Der ...