Text: Gerd Nett Die aktualisierten "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege vom 27. Mai 2011" (MuG ambulant) sind mit Wirkung zum 01. Februar 2024 in Kraft getreten. Aus einer Ausnahmeregelung wird evtl. eine teure Pflicht. Ab dem 01. Februar 2024 sind im ambulanten Pflegedienst - anders wie bislang - nur noch Mitarbeitende im Bereich der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen (Sachleistungen nach §36) einsetzbar, wenn sie ...