CAREkonkret
- 27.11.2015
| Wibke Eichhorn-Martens
| THEMA DER WOCHE
Bundestag verabschiedet Krankenhausreform / pflegerische Übergangsversorgung erstmals gewährleistet
Gesetz schließt Versorgungslücke
Berlin // Das Thema ist nicht neu. Die bisherige Versorgungslücke zwischen der Entlassung aus dem Krankenhaus und der Versorgung durch Einrichtungen und Dienste der professionellen Pflege waren geprägt von dem, was sich umgangssprachlich sowie bildlich eindeutig unter dem Stichwort "blutige Entlassung" zusammenfassen ließ. Die Lücke in der Versorgung von Versicherten mit einer schweren Krankheit oder bei einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung ist bis heute für viele Versicherte Realität. Dies betrifft jene, die als nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig gelten und nicht (oder noch nicht) pflegebedürftig sind. Dann zahlt ...