CAREkonkret
- 06.03.2020
| NACHRICHTEN
Anhörung zum Referentenentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)
Finsoz sieht zentrale Vorteile für Pflegeeinrichtungen
Berlin // Im Referentenentwurf zum Patientendatenschutz-Gesetz (PDSG) ist erstmals eine Einbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematik-Infrastruktur (TI) vorgesehen. Bis zum 30. Juni 2020 ist die Gematik als Verbund der Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens dazu verpflichtet, entsprechende technische Voraussetzungen für den Anschluss zu schaffen. Der Verband Finsoz zeigt im Vorfeld der Anhörung vom 27. Februar die Vorteile für Pflegeeinrichtungen durch Anbindung an die TI auf: