Die Bundesregierung hat einen Bericht zur Anpassung der Direktzahlungen der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zur Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung vorgelegt. Dazu ist sie verpflichtet. Erstmals geschah das 2023. Demnach beträgt die Kostenbeteiligung der SPV derzeit 3,6 Prozent der Gesamtkosten der beruflichen Pflegeausbildung. Die private Pflegepflichtversicherung erstatte davon zehn Prozent. Die Kostenbeteiligung der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen betrage derzeit rund 30,2 Prozent der Gesamtkosten der Pflegeausbildung. Diese Kosten würden vollständig über die Eigenanteile der Pflegebedürftigen refinanziert. Ein Anpassungsbedarf ergebe sich, wenn die finanzielle Belastung des einzelnen Pflegebedürftigen durch die Ausbildungskosten stärker steige als sein verfügbares Einkommen, in der Regel die ...