Die Entscheidung: EuGH, Urteil vom 26.10.2023, AZ: C-307/22 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 26.10.2023 (AZ: C-307/22) in Bezug auf ein Zahnarzt-Patienten-Verhältnis entschieden, dass der Patient nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Recht auf eine unentgeltliche und vollständige erste Kopie der Patientenakte hat. Es kommt dabei nicht darauf an, welcher Zweck mit der Einsicht in die Patientenakte verfolgt wird. Die Entscheidung des EuGH ist auf die Pflege eins zu eins übertragbar. Der Entscheidung des EuGH lag zugrunde, dass ein Patient von seiner Zahnärztin eine unentgeltliche Kopie seiner Patientenakte forderte, da er den Verdacht ...