Der Bundestag hat am 26. September in erster Lesung das von der Bundesregierung beschlossene Pflegelöhneverbesserungsgesetz beraten. Die Bundesregierung hat dazu in einem Gesetzentwurf zwei Möglichkeiten vorgeschlagen: Zum einen über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, zum anderen über die Festlegung eines Mindestlohns durch eine dafür eingesetzte Kommission. Für beide Wege müssen Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), die Paragrafen 7 und 12, geändert werden. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hofft auf einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im November 2019. Unterdessen muss die neue Pflege-Mindestlohn-Kommission, in der Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sitzen, die neue Lohnuntergrenze für die Branche aushandeln. Die derzeitige Vereinbarung ...