Von Sebastian Froese Neu ist mit Einführung der neuen Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR), dass nun bundesweit jede Qualitätsprüfung mit einer Abrechnungsprüfung verbunden werden muss und die Inhalte der Abrechnungsprüfung dezidiert festgelegt worden sind, damit sie bundesweit einheitlich durchgeführt werden. Gegenstand der Prüfung ist die rechtskonforme Abrechnung von Leistungen der Pflege- (15 Prüffragen) und der Krankenversicherung (sechs Prüffragen), auch bei privat versicherten Kunden. Die Prüfung erfolgt maßgeblich durch eine Prüfung der rechnungsrelevanten Unterlagen. Die Prüffragen zur Abrechnung von SGB XI-Leistungen erstrecken sich konkret auf die ...