Zum 1. Januar 2019 steigt der Pflegemindestlohn um 50 Cent pro Stunde. Dann gilt für den Westen und Berlin ein Stundenlohn von mindestens 11,05 und für den Osten eine Mindestgrenze von 10,55 Euro pro Stunde. Ungelernte Hilfskräfte verdienen nach Angaben des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) damit in der Altenpflege mindestens 1,86 Euro bzw. 20 Prozent mehr als in anderen Branchen, für die dann der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde gilt. "Über diesen Einstieg gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich zur Altenpflegefachkraft ausbilden zu lassen und in einem sicheren Job mit Zukunft tätig ...