Der Begriff Overheadkosten wird in Zusammenhang mit Kosten in der Pflege häufig verwendet. In der Sache handelt es sich um Personal- und Sachgemeinkosten. Die Gemeinkosten (GK) werden in den Stundenkostensatz (StdKS) für Pflege eingerechnet und stellen einen wesentlichen Kostenbestandteil dar. Der Jahreswechsel 2024/2025 bietet sich an, die Kosten zunächst als "Ist-Kosten" (2024) zu ermitteln und sodann zukunftsorientiert anzupassen. Dadurch, dass sämtliche Monate des Kalenderjahres (KJ) in die Berechnung einbezogen sind, beeinflussen unterjährige Kostenschwankungen nicht das Berechnungsergebnis. An einem Zahlenbeispiel möchte ich die Ermittlung dieser Kosten verdeutlichen (siehe Tabelle). Zur Aufteilung der Personalkosten: In der Beratung werden oft folgende Bezüge genannt: ...