Wird die Regel nicht beachtet, können Zahlungsschwierigkeiten, schlimmstenfalls der Insolvenztatbestand eintreten (soweit nicht ausreichende Rücklagen vorhanden sind). Der Begriff als solcher hat sich in der Betriebswirtschaft etabliert. Er besagt bzw. regelt die fristenkongruente (fristengleiche) Finanzierung von unterschiedlichen Betriebsvermögensgegenständen - konkreter: Langfristig dem Unternehmen zur Verfügung stehendes Vermögen (Anlagevermögen, z.B. PKW, Einrichtung, Hardware, Betriebsgebäude) soll langfristig finanziert werden. Kurzfristiges Vermögen (Umlaufvermögen, im wesentlichen Forderungen aus Leistungen beim Pflegedienst) kann mit kurzfristigen Finanzmitteln gegenfinanziert werden. Rein mathematisch wird von einem Gleichgewicht ausgegangen (Kennzahl 1,0). Soweit die Theorie. Bei Pflegediensten gestaltet sich die Anwendung der Formel etwas differenzierter, aber letztlich auch verständlich, was ...