Die Pflegeselbstverwaltung in Baden-Württemberg hat am 20. September neue Rahmenverträge sowohl für die vollstationäre Langzeitpflege als auch für die Kurzzeitpflege beschlossen. Das berichtet die AOK Baden-Württemberg. Neben vielen praktischen oder redaktionellen Anpassungen war eine Neufassung der Rahmenverträge vor allem aufgrund einer Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XI notwendig. Der neue Rahmenvertrag für die vollstationäre Langzeitpflege ermögliche künftig die Einführung eines Personalbemessungssystems (PeBeM). Außerdem sorge der neue Rahmenvertrag durch die Festsetzung bisheriger Bandbreiten im Personalbestand dafür, dass kein Heim im Zuge der Umstellung Personal abbauen muss, heißt es in einer Mitteilung dazu. Der neue Rahmenvertrag für die ...