Von Anne Erd Bayern sichert als erstes Bundesland auch zukünftig den Erhalt der bisherigen Personalausstattung in der vollstationären Pflege. Dazu wurde unter Federführung der Freien Wohlfahrtspflege Bayern ein Nachtrag zum bayerischen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI verhandelt. Dies war dringend erforderlich, denn der nach § 113c Abs. 1 SGB XI bundesweit geltende Maximal-Personalschlüssel hätte ohne den Nachtrag vielfach eine Absenkung des bisherigen Personals in Pflege und Betreuung zur Folge gehabt. § 113c Absatz 5 SGB XI ermöglicht der Selbstverwaltung, die im Landesrahmenvertrag nach § 75 SGB XI festgelegten Personalanhaltswerte für das Pflege- und Betreuungspersonal bis ...