CAREkonkret - 06.11.2020 | Hinrich Christophers | HEIME
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)

Taschengeld ist auch im Pflegeheim pfändbar

Von Hinrich Christophers Karlsruhe// Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich in der Beschlussentscheidung vom 30. April 2020 (Az. VII ZB 82/17) mit der Frage, ob und wenn ja, in welcher Höhe das Taschengeld von Pflegeheimbewohnern pfändbar ist. In dem Fall ging es um einen überschuldeten Bewohner aus Recklinghausen. Der Mann bezog Sozialhilfe. Der Einrichtungsträger zweigte für den Bewohner monatlich 100 Euro auf dessen Taschengeldkonto ab. Auf diesen Betrag wollten nun Gläubiger pfändungsweise zugreifen. Das Landgericht Bochum hatte dies noch abgelehnt. Dem widersprach jedoch der Bundesgerichtshof: Die monatlich eingehenden Geldbeträge sind nach den Feststellungen des Gerichts insoweit pfändbar, als sie ...
Neugierig geworden?
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Melden Sie sich jetzt an und Sie erhalten Zugriff auf sämtliche Inhalte Ihrer VincentzWissen Bibliothek. Sie haben noch keinen Zugriff? Dann schließen Sie jetzt das kostenpflichtige Abo ab und wählen Sie aus unseren umfangreichen Abo-Modellen die für Sie infrage kommende Variante aus. Oder wählen Sie das Probeabo, mit dem Sie Vincentz Wissen vier Wochen lang kostenlos testen können.
Login
Probeabo
(5 Lizenzen)
Abonnement (5 Lizenzen)