TEXT: SUSANNE GEPPERT Ein Blick in das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe zeigt: Lernkompetenz wird als elementares Ausbildungsziel benannt, ebenso wie die Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion (§ 5 Abs. 1 Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG). Diese Fähigkeiten sind die Basis für ein lebenslanges Lernen - ohne sie wäre professionelle Pflege kaum möglich. Stetig neue Erkenntnisse in Pflegewissenschaft und Medizin sowie innovative Pflegestandards, Konzepte und Versorgungsstrukturen führen dazu, dass die Halbwertszeit des Pflegewissens immer kürzer wird. So sollten Pflegende ihr Wissen kontinuierlich abgleichen und im Bedarfsfall aktualisieren, ...