Text: Julia Lenzen|Michaela Evans-Borchers Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ist ein weiterer Meilenstein in der langen Geschichte zur Verbesserung der Entlohnung im Pflegeberuf. Denn seit dem 1. September 2022 sind nach dem SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtungen und -dienste bundesweit dazu verpflichtet, ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe von - in der jeweiligen Region geltenden - Tarifverträgen bzw. kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu entlohnen. Die GVWG-Regelungen adressieren drei Beschäftigten-/Qualifikationsgruppen: Die gesetzlichen Neuregelungen adressieren eine zentrale Zielsetzung der Konzertierten Aktion Pflege (KAP): Die Verbesserung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen von ...