Text: Anne Erd Bayern sichert als erstes Bundesland auch zukünftig den Erhalt der bisherigen Personalausstattung in der vollstationären Pflege. Dazu wurde unter der Federführung der Freien Wohlfahrtspflege Bayern zusammen mit den kommunalen und privaten Leistungserbringern ein Nachtrag zum bayerischen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI verhandelt. Dies war dringend erforderlich, denn der nach § 113c Abs. 1 SGB XI bundesweit geltende Maximal-Personalschlüssel hätte ohne den Nachtrag für bayerische Pflegeeinrichtungen vielfach eine Absenkung des bisherigen Personals in Pflege und Betreuung zur Folge gehabt. Der Freien Wohlfahrtspflege Bayern ist es - zusammen mit den kommunalen und privaten Leistungserbringern - durch ...