Altenheim
- 01.07.2024
| RECHTSFORUM | HEIMRECHT
LG Traunstein, Urteil vom 27.03.2023, AZ: 5 Ks 402 Js 37870/21
Sedierende Medikamente und gefährliche Körperverletzung
Die Zuführung von nicht verordneten Medikamenten (hier: Diazepam, Diphenhydramin, Melperon, Morphin und andere) stellt eine Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2, zweite Alternative, StGB dar. Sie erfüllt zugleich die Variante einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB. Das Verfahren vor der Strafkammer des Landgerichts Traunstein hat eine typische Familiensituation zum Gegenstand, die in ihrer Eskalation zum Tod des verwitweten Vaters führte. Der 88-jährige Betroffene und zugleich das spätere Tatopfer lebte in zweiter Ehe in seinem Wohnhaus. ...