Altenheim
- 01.08.2024
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Dauer der Ausbildung noch ungewiss
Entwurf für bundeseinheitliche Assistenzausbildung ist da
Der Referentenentwurf für ein neues bundeseinheitliches Pflegeassistenzgesetz liegt vor. Ob die neue Ausbildung nun 12 oder 18 Monate dauert, ist aber weiter offen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, berichtet das Ärzteblatt. Das Gesetz soll die bundesweite Mobilität für Pflegeassistenten stärken und klare Entwicklungspfade für die Qualifizierung zur Pflegefachperson schaffen. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll vereinheitlicht werden. Eine angemessene Ausbildungsvergütung ist ebenfalls vorgesehen. Unkar ist aber nach wie vor die Länge der Ausbildung. Der Entwurf umfasst zwei mögliche Ausbildungswege: eine 18-monatige Pflegefachassistenz-Ausbildung ...