Der 8. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat in seinen Entscheidungen vom 22. August 2019 den Klagen einer Krankenschwester und einer Gesundheits- und Krankenpflegerin nicht stattgegeben (siehe Altenheim 10/2019). Die Klägerinnen wollten mit ihren Klagen die Feststellung erreichen, dass eine Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen nicht rechtmäßig ist. Die Klagen scheiterten bereits erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Nach Auffassung des erkennenden Senats verstoße die Pflichtmitgliedschaft in der niedersächsischen Pflegekammer nicht gegen höherrangiges Recht. Das Land Niedersachsen habe mit dem Erlass der Pflegekammergesetze weder seine Gesetzgebungsbefugnis überschritten, noch bestünden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung einer Pflichtmitgliedschaft. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde ...