Text: Dietmar Wolff|Nele Stock Der Weg für die Pflege in die TI wurde maßgeblich durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), vom Bundestag am 26.5.2023 beschlossen, bereitet. Seitdem ist im § 341 SGB XI gesetzlich fixiert, dass "ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach dem Elften Buch (...) bis zum 1. Juli 2025 alle Voraussetzungen zu erfüllen [haben], um den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (...) umzusetzen". Das Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG), in Kraft getreten am 26.3.2024 hat dann diesbezüglich nur noch den Termin für die Pflege nach SGB V aus ...