Der neue Titel "Saarländisches Gesetz zur Sicherung der Wohn-, Betreuungsund Pflegequalität volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und volljähriger Menschen mit Behinderung (Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz, SWBPQG)" verrät schon programmatisch neue Ansätze. Die jetzt gültige Fassung nimmt im geänderten § 1 und in den neu eingefügten § 1a bis 1c eine Typisierung der Angebotsformen vor, wie sie - nach Bayern als Vorreiter - nach und nach so oder ähnlich von den meisten Landesgesetzgebern vorgenommen wird. Leider ist auch im Saarland die Typisierung verunglückt und entgegen der offiziellen Verlautbarungen kaum klarer als zuvor. § 1 SWBPQG unterscheidet ...