Altenheim
- 01.08.2024
| PANORAMA
Klare Abgrenzung der Aufgaben
Fallstricke bei Förderung familiärer Pflege-WGs
Pflegebedürftige in Pflege-WGs dürfen die von der Pflegekasse geförderte Organisation des WG-Lebens auch einem pflegenden Angehörigen überlassen. Damit die ambulant betreuten Familienmitglieder den sogenannten Wohngruppenzuschlag erhalten können, müssten aber die konkreten Tätigkeiten des für die Pflegeorganisation gemeinschaftlich beauftragten Familienangehörigen genau festgelegt werden, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel in drei Ende Juni bekanntgegebenen Urteilen. Die Tätigkeiten der beauftragten Person müssen von "der Erfüllung rein familiärer Aufgaben und solchen der individuellen pflegerischen Versorgung" abgegrenzt werden. Mit dem Wohngruppenzuschlag von derzeit monatlich 214 Euro pro Pflegebedürftigem sollen Bewohner einer Pflege-WG gemeinsam eine Person beauftragen, die das Zusammenleben organisiert. Voraussetzung ...