Folter ist gemäß Art. 1 der OP-CAT (Optional Protocol to the Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) "jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden." Die Antifolterkonvention der UN, der sich die Bundesrepublik angeschlossen hat, ist wesentlich weiter gefasst. Explizit sieht der Art. 3 OP-CAT vor, dass die Besuchskommission unangemeldet in Pflegeheimen ihre Untersuchung durchführen dürfen. Die obersten Heimaufsichtsbehörden haben die Einrichtungen über die Rechte der Antifolterstelle aus Wiesbaden zu informieren. 28 Einrichtungen der Langzeitpflege wurden 2018 besucht. Auf diese bezieht sich der kürzlich vorgelegte Bericht ...