Altenheim
- 01.08.2024
| Peter Sausen
| RECHTSFORUM|ARBEITSRECHT
BAG, Urteil vom 28.6.2023, AZ: 5 AZR - 335/22
Nicht jede AU-Bescheinigung ist als Nachweis geeignet
Für das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich der betroffene Arbeitnehmer beweispflichtig. Dabei kommt einer vom Arbeitnehmer vorgelegten ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit und ihrer Dauer ein hoher Beweiswert zu. Es besteht bei einer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich die Vermutung, dass der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war. Unter bestimmten Voraussetzungen verliert eine AU-Bescheinigung jedoch ihren Beweiswert. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 8.9.2021 mehren sich Entscheidungen und Streitigkeiten zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Damals hatte das BAG entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein kann, wenn sich der Arbeitnehmer unmittelbar nach einer Eigenkündigung passgenau bis zum ...