Text: Elisabeth Hahnel|Ulrike Pörschmann-Schreiber|Bettina Ghiorghita Die Kurzzeitpflege stellt eine besondere pflegerische Versorgungsform dar, die sich stark von der Langzeitpflege unterscheidet: Kurzzeitpflegegäste kommen häufig aus Krisensituationen oder nach einem Krankenhausaufenthalt und haben einen wesentlich höheren medizinischen Behandlungsbedarf als in der Langzeitpflege. Die Weiterentwicklung und Stärkung der Kurzzeitpflege, vor allem der Ausbau der bedarfsgerechten solitären Kurzzeitpflege, rückt mit dem aktuellen Koalitionsvertrag 2021 auf Bundesebene auch in den politischen Fokus. Darüber hinaus bestehen seit Jahren Bestrebungen, u. a. im Rahmen der Pflegereformen und der gemeinsamen Empfehlungen nach § 88 a SGB ...