Die interne Indikatorenerhebung und die externe Prüfung durch den MDK oder das Prüfteam der PKV auf der Grundlage der Qualitätsprüfungsrichtlinie werden nicht gleichzeitig in Kraft gesetzt. Während § 114 b SGB XI den Zeitraum vom 1.10.2019 bis zum 30.6.2020 zum Probezeitraum bestimmt, indem jede Pflegeeinrichtung einmal die Ergebniserfassung an die Datenauswertungsstelle gibt, die Indikatoren aber nicht veröffentlicht werden, ist die neue Qualitätsprüfungsrichtlinie (QPR) bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten. Die QPR sorgt dafür, dass der MDK bereits ab dem 1.11.2019 nach den neuen Regelungen prüft, auch dann, wenn Indikatoren noch nicht erhoben wurden. Es ist dann klar, dass einige vorgesehene ...