Text: Frauke Schönberg Stationäre Einrichtungen nach dem Hausgemeinschaftskonzept gelten als besonders "bewohner-freundlich". Hinter dieser Bewertung steht die Annahme, dass Hausgemeinschaften aufgrund ihrer dezentralen Organisationsform mehr Teilhabe und Autonomie für Bewohnerinnen und Bewohner ermöglichen als Einrichtungen, die nach dem Wohngruppenkonzept und damit, wie angenommen, zentral in ihren Funktionsbereichen organisiert sind. Weder aus Nutzer- noch aus Mitarbeitersicht hat die dezentrale Organisation der Versorgung grundsätzlich Vorteile Das Ev. Johanneswerk konnte sich - gefördert im Rahmen des Modellprogramms nach § 45 f SGB XI durch den Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen (GKV) - ...