Die Rahmenvertragspartner haben sich darüber geeinigt, welche neuen Personalschlüssel in den stationären Rahmenvertrag aufgenommen werden sollen. Die zukünftigen Personalschlüssel stellen Mindestschlüssel dar, die ab 1. Januar 2019 verbindlich in Niedersachsen gelten sollen. Die Mindestmenge an Personal im Bereich Betreuung und Pflege soll dann folgende Personalschlüssel nicht unterschreiten: Auch wenn diese Personalschlüssel erst zum 1. Januar 2019 verbindliche Geltung erlangen, so sind die Einrichtungen bereits jetzt gut beraten, wenn sie die aktuellen Stellenschlüssel in den bevorstehenden Pflegesatzverhandlungen an die neuen prospektiv zu erwartenden Gegebenheiten anpassen. ...