Immer wieder wird diskutiert, ob zusätzliche Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI oder Ergotherapeuten Mahlzeiten begleiten dürfen, oder ob dies ausschließlich Aufgabe von Pflegekräften ist. Wichtig ist zu unterscheiden, ob Sie die Nahrung anreichen, um den Bewohner zu sättigen, oder ob Sie mit dem Bewohner das Essen und Trinken trainieren, um Lebensqualität und Selbstständigkeit zu fördern. Hierzu zählt das Essen als Wahrnehmungsförderung, etwa bei Menschen mit schwerer Demenz oder Wachkoma, das gezielte Esstraining mit Hilfsmittelanpassung, etwa nach Apoplex oder bei Parkinson, verbale Anleitung oder geführtes Esstraining, zum Beispiel bei Demenz. Dies dürfen durchaus auch zusätzliche Betreuungskräfte oder Fachkräfte in der ...